Kempten

Bad Griesbach

Von den Autoren, Entwcklung eines Modellgestützten Beurteilungssystems für den Anlagenbezogenen Immissionsschutz.   wird unter der Bezeichnung AUSTAL2000 ein Ausbreitungsmodell erarbeitet. Dieses wird in der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung als verbindlich erklärt. In beispielsweise, Deposition Mans Storage And Not Loss. Environmental Systems Research:16: p. 1-14, wird mittels differenziellen Betrachtungen nachgewiesen, dass dieses Modell nicht validiert und wenig verwendungsfähig ist. Auf Anfragen verschiedener Verwaltungsstellen und Ämter an die Autoren des AUSTAL wird danach zwecks Auklärung auf die Äquivalenz der Referenzlösungen von . Abhandlung Umweltbundesamt Dessau-Rosslau, S: 1 – 5, verwiesen. Dort wäre eine Gleichwertigkeit zu allen Referenzlösungen nach nachgewiesen worden, weshalb die Gültigkeit von AUSTAL nicht in Frage zu stellen ist. Außerdem hätte man sich mit der Kritik an AUSTAL lediglich mit differenziellen Betrachtungsweisen beschäftigt. Diese Beweisführung würde auch nicht ausreichen, um die zeitabhängigen Simulationsergebnisse der Autoren des AUSTAL2000 in Frage zu stellen. Die Gültigkeit von AUSTAL2000 könne auch schon deshalb nicht in Frage gestellt werden, weil es sich um eine Fortentwicklung des sog. ”Muttermodells” LASAT handelt, welches beginnend mit dem Forschungsbericht, , Münch J (1984) Entwicklung eines Modells zur Berechnung des Staubniederschlages. Umweltforschungsplan des Bundesministers des Innern Luftreinhaltung, Forschungsbericht 104 02 562, Dornier System GmbH Friedrichshafen, Forschungsbericht 1004 02 562, im Rahmen einer Vielzahl von Förderprojekten entwickelt  und durch die oberste Umweltbehörde in Deutschland  mehrfach positiv begutachtet wurde. Die Verwendung der Berljand’schen Randbedingung in (2018b) wäre unzulässig und falsch. Statt dessen hätte die Konvention gültig. Differentielle Betrachtung allein würden auch nicht ausreichen, um die Gültigkeit von AUSTAL anzuzweifeln.